Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (LFVSH) warnt nachdrücklich vor dem Betreten von Eisflächen.

Der Landesfeuerwehrverband gibt folgende eindringliche Hinweise:
• Keine Eisflächen betreten, die nicht öffentlich (Ordnungsamt) freigegeben worden sind.
• Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, wenn das Eis noch nicht tragfähig ist.
• Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – im Notfall könnte niemand Hilfe herbeiholen.
• Keine Eisflächen in der Nähe von Wassereinläufen und Fließgewässer betreten.
• Bei der Rettung von im Eis eingebrochenen Personen sich selbst nicht unnötig in Gefahr begeben.
• Bei der Rettung möglichst eine Leiter, Rettungsring, Jacken oder Hosengürtel benutzen.
• Im Eis eingebrochene Personen sollen sich nach Möglichkeit wenig bewegen, solange sie sich im Wasser an der Eis-Abbruchkante befinden.
• Gerettete Personen in Wolldecken oder Jacken einhüllen wegen der Gefahr der Unterkühlung.
• So schnell wie möglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren:
- Genauen Einsatzort beschreiben
- Was ist passiert
- Warten auf Rettungs- und Einsatzkräfte
(Quelle LFVSH)